15. Oktober 2026
DUN fordert Innovationsschutz statt "Swiss Finisch" bei der KI-Regulierung
Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz im Schweizer Urheberrecht bleibt spannend. Die Motion Gössi "besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch" wurde an den Bundesrat überwiesen. Der Vorstoss, der ursprünglich als strikte Schutzmassnahme für Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen gegen KI-Missbrauch gedacht war, wurde von den Räten erfreulicherweise in einer modifizierten, technologieneutralen Fassung angemommen. Damit ist der Bundesrat nun beauftragt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die das geistige Eigentum schützt, ohne jedoch die Forschung und die wirtschaftliche Nutzung von KI in der Schweiz unverhältnismässig zu beeinträchtigen. Bis Ende 2026 wird die Vorlage erwartet; voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 d¨¨ürfte die Vernehmlassung eröffnet werden.
Für den DUN ist klar: Diese Regulierung darf nicht zu einem Standortnachteil für die Schweizer Wirtschaft werden. Die Nutzung moderner KI-Werkzeuge ist längst ein entscheidender Faktor für die Produktivität und Innovationskraft unserer Unternehmen. Eine Schweizer Insellösung bei diesem globalen Thema kommt für den DUN nicht in Frage. Anstatt Innovationen zu bremsten, muss die Regulierung die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandorts aktiv stärken. Übermässig komplexe oder schwer umsetzbare Massnahmen werden abgelehnt. Vielmehr braucht ers praktikable, gut durchdachte Lösungen, verlässliche Rahmenbedingungen und ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld.