20. Oktober 2025
Neuer Entscheid Handesgericht Zürich:
Memes als Parodie zulässig
Das Zürcher Handelsgericht lehnte eine Schadenersatzklage einer deutschen Gesellschaft ab. Es begründete, dass das Verwenden einer urheberrechtlich geschützten Fotografie, um damit ein Meme zu verstellen, zulässig sei. Die fragliche Fotografie stammte von Pinterest und wurde ohne Erlaubnis für die Herstellung des Memes verwendet. Gemäss dem Handelsgericht lag einerseits bei Pinterest eine lizenzfreie Nutzung vor. Andererseits seien Memes nach § 51a des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) – welches hier anwendbar war – erlaubt. § 51a UrhG bezeichnet die Verwendung von Werken zum Zweck der Karikatur, Parodie oder des Pastiches als zulässig. Damit sind explizit auch Memes gemeint. Zwar fehlt im schweizerischen Urheberrecht eine identische Regelung. Aber es gibt eine Bestimmung, die das Verwenden bestehender Werke zur Schaffung von Parodien oder mit ihnen vergleichbaren Abwandlungen des Werks erlaubt. Der Gerichtsentscheid baut auf einem ähnlichen Zürcher Urteil aus dem Jahr 2000 auf.