15. Oktober 2026
Schiedskommission genehmigt neuen Gemeinsamen Tarif 3a bis 2030
Die Eidgenössiche Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) hat am 12. Oktober 2026 den neuen Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) für die Jahre 2027 bis 2030 genehmigt. Der Tarif regelt die öffentliche Wiedergabe von Radio- und Fernsehsendungen sowie die Nutzung von Ton- und Bildträgern, insbesondere als Hintergrund- oder Stimmungsmusik. Darunter fallen beispielsweise Musik oder Film in Restaurants, Bars, Geschäften, Arztpraxen, Kantinen sowie die Musik in Telefonwarteschlangen.
Die Vergütungen bleiben nominell unverändert - nicht einmal die Teuerung wird ausgeglichen. Zudem werden die bisherigen Tarife für Hotel-Video (GT HV) und Jukeboxen (GT Ma) in den GT 3a integriert, ohne, dass eine zusätzliche Vergütung geschuldet ist. Auch die Tarifstruktur bleibt gleich.
Die GT 3a ist seit jeher ein schwieriger und umstrittener Tarif mit einigen ungeklärten Punkten. Die Schiedskommission weist darauf hin, dass rechtliche Fragen - etwa ob Musiknutzungen in Firmenfahrzeugen oder Grossraumbüros tarifpflichtig sind ode als rein privater Gebrauch gelten - von einem Zivilgericht zu entscheiden wären. Auch die Frage, wer bei einer Musiknutzung am Arbeitsplatz überhaupt vergütungspflichtig ist, bleibt offen.
Der Tarif wurde im Vorfeld zwischen den Verwertungsgesellschaften, dem DUN und weiteren Nutzerorganisationen in mehreren Sitzungsrunden intensiv verhandelt und schliesslich als Einigungstarif eingereicht. Dabei ist es dem DUN und der Nutzerseite gelungen, Tariferhöhungen sowie eine Ausweitung des bisherigen Geltungsbereichs zu verhindern. Damit wurde bis Ende 2030 eine verlässliche und stabile Tarifgrundlage für die betroffenen Betriebe gesichert.