16. Oktober 2026
KI-Urteil aus Deuschland: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erwartet
Wie geht es rechtlich weiter mit dem Training von Künstlicher Intelligenz in Europa? Nach den Vorinstanzen in Hamburg hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) das viel beachtete Grundsatzverfahren eines Fotografen gegen den Verein LAION e.V. verhandelt. Es geht um die Frage, wie weit urheberrechtlich geschützte Werke ohne explizite Erlaubnis für das Erstelen von KI-Datensätzen automatisiert ausgewertet werden dürfen.
Ein endgültiges Urteil liegt noch nicht vor; der BGH hat den Entscheid für den 17. Dezember 2026 angekündigt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Verfahren ausgesetzt wird und die Fragen zur europäischen Text- und Data-Mining-Schranke (TDM) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden. Die beiden Vorinstanzen hatten das automatisierte Herunterladen und Analysieren von öffentlich zugänglichen Bildern zur Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen als gesetzlich zulässiges TDM eingestuft, sodass die Vervielfältigung durch die Schrankenregelungen gedeckt war. Der auf der Website vorhandene Nutzungsvorbehalt stand dem bisher nicht entgegen, da er nicht in der gesetzlich erforderlichen, maschinenlesbaren Form erkärt worden war.
Die Wirtschaft und die Tech-Branche verfolgen das Verfahren mit grosser Spannung. Für den DUN zeigt diese Fall, wie wichtig international abgestimmte und nutzerfreundliche Rahmenbedigungen sind. Im Rahmen der anstehenden Schweizer URG-Revision wird sich der DUN dezidiert dafür einsetzen, dass in der Schweiz eine praxistaugliche und international kompatible Regulierung verankert wird, um Wettbewerbsnachteile für einheimische Unternehmen zu verhindern.