Kann ich vom Urheber eine Kopie einer in meinem Besitz befindender, kopiergeschützter Software beantragen?
Im Gegensatz zu anderen Werken wie z. B. Lieder auf CD oder Filme auf DVD dürfen Computerprogramme nicht einmal für den persönlichen Gebrauch oder für Freunde oder Bekannte kopiert werden.
Ich möchte von einem Webdesigner eine professionelle Website machen lassen. Wie kann ich die Idee schützen, damit die Webdesignfirma meine Idee nicht "klaut"?
Konzepte und Ideen lassen sich urheberrechtlich nicht schützen. Das Urheberrecht schützt nur die Form, in welcher diese Idee ausgedrückt und umgesetzt wird, z. B. den Text auf der Website.
Ich bin die Leiterin einer Schulbibliothek. Darf ich von einer CD kopieren und anschliessend diese Kopie den Schülern ausleihen?
Die ausschnittweise Kopie für Lehrpersonen zu deren Verwendung im Unterricht ist urheberrechtlich zulässig. Erlaubt ist auch die im Auftrag eines Schülers hergestellte Kopie, die dieser dann für seine persönlichen Zwecke frei verwenden darf.
Darf ich von einer Arbeitskollegin eine DVD ausleihen und diese anschauen?
Ja.
Darf ich von einer kopiergeschützten DVD eine Sicherheitskopie für die Schule anfertigen? (Ich möchte die Lebensdauer des Originals erhöhen.)
Ja, das neue Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Schulen (Bibliotheken, Archive u. a) die zur Sicherung und Erhaltung ihrer Bestände notwendigen Werkexemplare herstellen dürfen. Somit dürfen Sie die DVD kopieren. Das Umgehen des Kopierschutzes ist für eine solche Nutzung erlaubt.
Ich möchte gegen Entgelt originale Schallplatten, Compact Discs und Musikkassetten in das Format MP3 umwandeln. Was muss ich dabei beachten? Bin ich damit Suisa-pflichtig?
Für den privaten Gebrauch ist jede Werkverwendung – also auch das Umwandeln in ein anderes Format (aus rechtlicher Sicht eine Vervielfältigung) – erlaubt. Anders sieht das ausserhalb des privaten Gebrauchs aus. Dafür muss der Berechtigte seine Erlaubnis erteilen. Wenn Musik von einem anderen Tonträger (LP, CD, MK) überspielt werden soll, muss zuerst die Erlaubnis der Plattenfirma eingeholt werden. Danach muss die Herstellung des Tonträgers bei der Suisa angemeldet und entschädigt werden (Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger gemäss Urheberrechtstarif Pl).
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